Zur Vermietung standen 3 Wohnungen. Alles 3-Raum-Wohnungen mit Balkon und herrlichem Ausblick. Die Wohnungen befanden sich im 2., 3. und 4. OG. Zugegeben, für das 4. OG musste man etwas Kondition mitbringen, aber der Ausblick entschädigt für alles.
Ich hatte die erste Besichtigung in der Wohnung im 4. OG. Frau mit Tochter, die sich kaum mehr zu Hause aufhält. Dazu ist die Wohnung wie geschaffen. Kleines Kinderzimmer und bezahlbarer Wohnraum, auch wenn das Kind dann ausgezogen ist. Doch mussten einige Hürden genommen werden. Mietschuldenfreiheitsbestätigung, Schufa-Auskunft, Lohnnachweise… Mietschuldenfreiheitsbestätigung ist bei einigen, sich querstellenden, Vermietern nicht so einfach. Also Kontoauszüge kopieren und belegen, dass die Miete gezahlt wurde. Schufa-Auskunft konnte ich für die Mieterin einholen. Lohnnachweise wurden schnell beigebracht. Nach einer schier endlosen Wartezeit, kam das ok der Hausverwaltung, dass die Wohnung von der Interessentin gemietet werden kann. „Jetzt wird alles gut“, war der Kommentar der Mieterin. Der Umzug ist erfolgt, die Mieterin offensichtlich glücklich, denn ich bin zum Kaffee trinken in die neue Wohnung eingeladen.
Die 2. Besichtigung durfte ich in der Wohnung im 2. OG UND in der Wohnung im 3. OG durchführen, denn hier wurde eine Wohnung für die volljährige Tochter gesucht und für die Mutti mit der noch minderjährigen Tochter. Auch hier stand wieder ein Schicksal hinter der Familie, sodass wir schnell handeln mussten bzw. nicht ewig Zeit hatten zu entscheiden. Die Entscheidung fiel… Die volljährige Tochter hatte sich für eine andere Wohnung entschieden. Mutti mit minderjähriger Tochter hat die Wohnung im 3. OG genommen, weil diese mit einer Einbauküche ausgestattet war. Alle benötigten Unterlagen; Lohnnachweise, Schufa-Auskunft, Mietschuldenfreiheitsbestätigung…; wurden mir in Windeseile zur Verfügung gestellt. Ich habe diese sofort an die zuständige Hausverwaltung weitergeleitet. Leider zu einer ganz ungünstigen Zeit. Es gab einen Verwalterwechsel. Die alte Verwaltung übergab alle Unterlagen, die neue Verwaltung musste sich erst „einlesen“ und die Bestätigung vom Eigentümer abwarten. Es dauerte gefühlt ewig. Die Mietinteressentin und auch ich kontaktierten die neue Verwaltung täglich und auch mehrmals täglich, bis es endlich die Entscheidung gab. Der Mietvertrag wird erstellt. Es ging auch sehr zügig, hatte die Interessentin den Mietvertrag im Briefkasten. Am Freitag dann die Rückmeldung. Wohnung in Empfang genommen, alles bestens. Wie wunderbar.
Nun hatte ich noch die Wohnung im 2. OG. Zur Besichtigung noch eine Mutti mit minderjähriger Tochter. Die liebe Mutti war begeistert von den hellen Räumen. Das Kind, weil ganz viele ihrer Freundinnen im Wohngebiet wohnten. Beste Voraussetzungen. Schufa-Auskunft hatte die Mietinteressentin schon beantragt. Na wenn das nicht gut wird. Lohnnachweis und Ausweiskopie hatte ich auch schnell bei mir. Allerdings wieder einen „bockigen“ Vermieter, der keine Mietschuldenfreiheit ausstellen wollte. Ja, ich weiß, es ist nach Urteil BGHVIII ZR 238/08 vom 20.09.2009 für den Vermieter nicht verpflichtend diese auszufüllen. Jedoch würde es das Arbeiten erheblich vereinfachen. Nun gut, die Mieterin belegte die Mietzahlungen nun auch mit Kontoauszügen. Aber die Schufa-Auskunft… Die dauerte und dauerte und dauerte, weil es laut System wohl gerade zahlreichen Anfragen gab. Aber irgendwann, war sie da. Auch diese noch eingereicht und es dauerte gar nicht lange, da war auch der Mietvertrag da. Letzte Woche konnte die Mieterin die Wohnung übernehmen. Ende gut alles gut.
Was sagt uns das wieder einmal. Man sollte über kein Schicksal urteilen, sondern jedem eine Chance geben.
Habt noch einen schönen Sonntag.
Herzliche Grüße Grit